Willkommen bei der RD Steuerberatungsgesellschaft
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Ankündigungen
- Stellenausschreibung onlinevon Philipp
Aktuell sind wir auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Werfen Sie einen Blick auf unsere Stellenausschreibungen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
- Aufnahme neuer Mandanten nur bei digitaler Buchhaltungvon Philipp
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit können wir leider keine neuen Mandanten aufnehmen, sofern die Belege nicht in digitaler Form vorliegen und über DATEV-Unternehmen Online bzw. Belege Online bereitgestellt werden. Alternativ können Sie Ihre selbst erstellte Buchhaltung mit Cloud Lösungen wie LexOffice, SevDesk oder ähnlichen Programmlösungen an uns übermitteln.
Wir bitten Sie daher, von sonstigen Anfragen abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihre Steuerkanzlei - Wir sind umgezogenvon Philipp
Unsere Kanzlei aus der Pettenkoferstraße ist umgezogen. Seit dem 01. März 2019 finden Sie uns in unseren neuen Räumlichkeiten in der Finowstraße 38. Wie Sie uns am einfachsten erreichen finden Sie hier.
Datev News zu Steuern und Recht
An acht deutschen Amtsgerichten beginnt am 15.04.2026 die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten. […]
Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Eine Mehrwertsteuererhöhung […]
Das FG Niedersachsen entschied, dass bei ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorhandene Nutzflächen bei der Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge unberücksichtigt bleiben und eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ein besonderes berechtigtes Interesse erfordert (Az. 1 V 179/25). […]
Das FG Niedersachsen entschied, dass für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge die tatsächliche Grundstücksfläche maßgeblich ist und nicht zwingend die vom Katasteramt mitgeteilte Fläche (Az. 1 V 35/26). […]
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